Welche Kältemittel Sie bei QNG-Projekten einsetzen dürfen
Wer ein Gebäude nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zertifizieren möchte, muss bei der Anlagentechnik genauer hinschauen. Denn nicht jedes Kältemittel, das auf dem Markt erhältlich ist, erfüllt die QNG-Anforderungen. Wer das erst auf dem Prüftisch des Auditors herausfindet, riskiert Nachbesserungen – und damit Zeit und Geld.
Die gute Nachricht: Die Auswahl ist überschaubarer, als sie klingt.
Und es gibt eine Ausnahmeregelung, die vielen Bauherren das Leben deutlich leichter macht.
Natürliche vs nicht-natürliche Kältemittel
In einem Bauvorhaben im Jahr 2023 waren der Bauherr und ich uns sicher: Wir haben an alles gedacht. Die Ökobilanz passte und die die Kriterien auch. Doch bei der Prüfung der Schadstoffe wurde der Bauherr nervös.
„Es dürfen nur noch natürliche Kältemittel verwendet werden? – Was bedeutet das für unsere Anlage?“
Die Forderung basiert auf der Schadstoff-Tabelle Anhnag 313, die bei jedem Projekt eingehalten werden muss. Was ein natürliches Kältemittel ist, und was nicht, legt die AMEV Kälte 2017 fest. Außerdem legt diese fest, welche zukunftssicher bis 2030 sind und welche nicht.
Die Unsicherheit war groß. Zwar wurde ein nicht-natürliches Kältemittel verwendet, das zukunftssicher bis 2030 war. Aber der Text las sich so, als ob wir diese Anlage nicht mehr bauen dürfen.
Das Problem: Wenn man Propan als Kältemittel verwendet, erfordert das mehr Brandschutzmaßnahmen als bei üblichen Kältemitteln. Dementsprechend werden die Kosten deutlich ansteigen und auch die baulichen Maßnahmen sich noch mal verändern. Das ist bei einem schon fertig geplanten Bauprojekt extrem aufwendig.
In der AMEV Kälte 2017 stehen diese sechs Kältemittel, wobei eigentlich nur Propan ein tatsächliches Kältemittel ist, was im Baubereich eingesetzt wird.
Die rechte Spalte zeigt den Ansatz für die Ökobilanz – also den CO₂-Fußabdruck des jeweiligen Kältemittels. Natürliche Kältemittel haben hier logischerweise einen Wert von 0.
Neben den Kältemitteln aus der AMEV Kälte 2017 gibt es noch weitere natürliche Kältemittel – zum Beispiel Ethan und Butan. Da sie in der AMEV Kälte nicht aufgeführt sind, ist ihr Einsatz schwierig nachzuweisen. In der Praxis spielen sie im Baubereich ohnehin keine Rolle.
Und nun müssen alle Anlagen mit Propan laufen?
So waren wir nun kurz davor, zu überlegen, ob alle Anlagen auf Propan umgestellt werden müssen. Doch es gibt eine Sonderregelung für die Kältemittel.
Obwohl nicht natürliche Kältemittel offiziell nicht erlaubt sind, gibt es eine Sonderregel. Diese Sonderregel nennt sich die Sonderberechnungsvorschrift und hängt zusammen mit der Ökobilanz.
Abweichend zur QNG-Kältemittelanforderung dürfen QNG-Plus und QNG-Premium auch Gebäuden zuerkannt werden, welche die QNG-Kältemittelanforderung nicht erfüllen, wenn ergänzend zu den LCA-Bilanzierungsregeln des QNG gemäß der Ahangdokument 3.1.1 und 3.2.1.1 die Regelungen der Sonderberechnungsvorschrift F-Gase angewandt werden.
— aus Anhang 3.3 zur Anlage 3 der QNG-Anforderungen, Stand 14.10.2022
Dieser Auszug gibt die Ausnahme vor. Und zwar dürfen Kältemittel (F-Gase), die zukunftssicher bis 2030 sind, verwendet werden, obwohl sie nicht den QNG-Schadstoffanforderungen entsprechen.
Und dies sind die Kältemittel, die laut AMEV Kälte 2017 als zukunftssicher bis 2030 gelten. Zur Erleichterung der Bauherren sind diese Kältemittel wirklich die üblichen Kältemittel. Auch wenn Sie Ihr Kältemittel jetzt nicht in dieser Liste finden, kann es sein, dass das Kältemittel eine Zusammensetzung aus verschiedenen Kältemitteln dieser Liste ist. Denn auch dann kann man die ansetzen.
Achtung - Die Ökobilanz wird schlechter!
In unserem Bauvorhaben konnten wir zum Glück das Kältemittel in der Liste der zukunftssicheren Kältemittel finden, zumindest als Zusammensetzung.
Doch ein letzter Schritt fehlt. Die Sonderberechnungsvorschrift sagt, dass man die Ökobilanz anpassen und das Kältemittel (negativ) berücksichtigen muss.
Somit konnte ich nachträglich diese Kältemittel in der Ökobilanz ansetzen.
Zum Glück war die Ökobilanz nicht allzu knapp bei ca. 22 kg-eq CO/m² und wir hatten genug Luft, um die zusätzlichen GWP zu verschmerzen.
Beachten Sie also: Das nicht-natürliche Kältemittel muss in der Ökobilanz angesetzt werden. Das heißt, der Einsatz von nicht natürlichen Kältemitteln sorgt dafür, dass sich die Ökobilanz verschlechtert.
Fazit
Natürliche Kältemittel – vor allem Propan – sind zwar die erste Wahl, aber nicht immer praktikabel. Die Sonderberechnungsvorschrift F-Gase gibt Ihnen den nötigen Spielraum, um auch gängige Kältemittel einzusetzen. Der Haken: Die Ökobilanz wird schlechter.
Für gesicherte Informationen fragen Sie Ihren Auditor*in.
Und für detaillierte Informationen sollten Sie beim Hersteller anfragen und sichergehen, dass er die Anforderungen an die QNG geprüft hat.
Je nachdem, weches Zertifikat Sie verwenden, können sich weitere Anforderungen an Kältemittel ergeben.